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Die telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich - und kann nun dauerhaft genutzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für das Gesundheitswesen verabschiedete am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Regelung.

Anders als zu Corona-Zeiten ist die Krankschreibung per Telefon aber nur bis zu fünf Tage möglich - statt bis zu sieben Tage. Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB und die Ärzteschaft begrüßten die Wiedereinführung, scharfe Kritik kam von Arbeitgeberseite.

Die Regelung gilt laut Bundesausschuss ab Donnerstag. Voraussetzungen sind demnach, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patientinnen und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Auch dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben.

Gegen die Sieben-Tage-Regelung sprach sich in der Ausschusssitzung der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aus. Ihr Vertreter argumentierte damit, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich abgesenkt seien. Schließlich gehe es um die Ausstellung eines Dokuments, dass einen verlässlichen Beweiswert gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse.

Ärzte-Vertreter plädierten dagegen für eine einheitliche Regelung bei Tele-Krankschreibungen. Sie verwiesen darauf, dass diese bei der bestehenden Video-Krankschreibung bereits für sieben Tage möglich sei.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Wiedereinführung. "So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen", erklärte er. "Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig." 

Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um Hausarztpraxen zu entlasten. Die Regelung war aber im April zunächst ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz von Lauterbach, welches die Krankschreibung per Telefon dauerhaft möglich macht. 

Angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen hatte die Ärzteschaft eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, bezeichnete diese nun als "echte Entlastung für die Hausarztpraxen und eine Erleichterung für die Patientinnen und Patienten".

Die Hausarztpraxen seien derzeit wieder extrem voll. Die Krankschreibung per Telefon sei hier "ein wichtiges und bewährtes Instrument", ergänzte Beier, "das kurzfristig für Entlastung in dieser sehr angespannten Situation sorgen wird". Die Krankschreibung nur von der Praxis bekannten Patientinnen und Patienten sei dabei eine zentrale Forderung seines Verbands gewesen. Diese persönliche Beziehung führe auch zu einem geringen Missbrauchsrisiko.

Dieses hatte insbesondere die Arbeitgeberseite immer wieder angeführt. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, befürchtet mit der Wiedereinführung "einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden". Eine Untersuchung in einer Praxis sei stets Grundlage für eine gesicherte Diagnose-Stellung gewesen, betonte er. Kampeter nannte die neuerliche telefonische Krankschreibung "eine Fehlleistung der Gesundheitspolitik". 

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach hingegen von "einer echten Erleichterung" - gerade rechtzeitig zur vorweihnachtlichen Grippewelle. Den Befürchtungen mancher Arbeitgeber, die Regelung begünstige das 'Blaumachen', stehe entgegen, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten kennen würden und sicher einschätzen könnten.

Bereits vor dem neuen Beschluss hatte auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, betont: "Wir haben in der Corona-Pandemie die Erfahrung gemacht, dass Patienten und Ärzte sehr verantwortungsbewusst mit dieser Möglichkeit umgegangen sind." Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass sich das jetzt ändern würde, sagte er der "Rheinischen Post".

Der Gemeinsame Ausschuss ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen. Neben dem GKV-Spitzenverband sind in ihm die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertreten.

 

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